Absicherung im Krankheitsfall
Im Gegensatz zu Arbeitnehmer*innen erhalten Referendar*innen keinen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Sie sind beihilfeberechtigt und der/die Dienstherr*in beteiligt sich an den Krankheitskosten. Abhängig vom Familienstatus können das zwischen 50 und 70 Prozent sein. Der Rest muss mit einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Manche Versicherer bieten spezielle Ausbildungstarife mit einem besonders günstigen Schutz für die Zeit als Referendar*in an. Kombiniert mit einem Beihilfeergänzungstarif lassen sich damit Leistungen abdecken, die die Beihilfe nicht übernimmt. Damit
verringert sich der Eigenanteil. Und falls man Leistungen gar nicht erst in Anspruch genommen hat, kann man auch noch sparen. Verschiedene Versicherer zahlen nach Ablauf eines Kalenderjahres
einen Teil der Beiträge zurück.